Ein Kanzleiraum, der die Anforderungen erfüllt

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die es richtig machen wollen.
BGH, 1. Dezember 2025 — AnwZ (Brfg) 50/24: Die Kanzleipflicht nach § 27 Abs. 1 BRAO setzt dauerhaft zur Verfügung stehende Räumlichkeiten voraus, in denen die Berufsgeschäfte gewöhnlich erledigt werden. Ein stundenweise buchbarer Konferenzraum genügt ausdrücklich nicht — auch dann nicht, wenn immer ein Raum verfügbar wäre.

Was wir anbieten

Ihr Raum · Ihr Vertrag

Dauerhaft zugeordnet

Ein bestimmter, im Mietvertrag benannter, abschließbarer Raum — nicht „ein Raum nach Verfügbarkeit“. Echter Dauermietvertrag mit Monatsmiete, kein Stundenkontingent.

Ihr Schild · Ihre Nummer

Sichtbar nach außen

Ihr eigenes Kanzleischild am Haus sowie ein gemeinsames Klingelfeld, das Ihre Kanzlei klar benennt. Wenn Ihre Mandanten klingeln, öffnet unser Empfang. Dazu eine eigene Rufnummer, unter der Sie an diesem Ort erreichbar sind.

Ihr Empfang

Persönlich begrüßt

Unser Empfang begrüßt Ihre Mandantschaft, kündigt sie an und begleitet sie zu Ihnen — persönlich, nicht per Gegensprechanlage.

Ihre Besprechungen

Mehr Platz bei Bedarf

Vier Konferenzräume im Haus, wenn Sie mehr Platz brauchen — bis zu zwölf Personen. Miete auf Anfrage, abhängig von Raum und Etage.

In der Premium-Etage im 6. Obergeschoss sind die Räume klimatisiert und blicken über die Stadt und die Dächer — für eine Kanzlei, die ihre Mandanten dort empfängt, ist das mehr als eine Randnotiz.

Miete auf Anfrage, abhängig von Raum und Etage.

Vertraulichkeit, vertraglich geregelt

Wenn unser Team für Sie Post öffnet, Handakten scannt oder Anrufe annimmt, erhält es Zugang zu mandatsbezogenen Tatsachen, die Ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. § 43e BRAO verpflichtet Sie, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und ihn in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die meisten Anbieter überlassen Ihnen diese Arbeit. Wir nicht:

  • Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO Wird bei Vertragsschluss standardmäßig mitgeschlossen. Kein Nachverhandeln, kein Vergessen.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich verpflichtet Mit Zugang zu mandatsbezogenen Unterlagen, nachweislich dokumentiert.
  • Post im verschlossenen Fach Separate Aufbewahrung, definiertes Scan-Verfahren, schriftlich geregelte Löschfristen.

Wenn Sie schon eine Kanzlei haben

Dann brauchen Sie keinen Kanzleisitz, sondern womöglich etwas anderes — ergänzend zu dem, was Sie bereits haben:

Kommen Sie vorbei

Eine halbe Stunde genügt. Wir zeigen Ihnen den Raum — und wenn Sie Ihre Kammer-Fragen mitbringen, beantworten wir offen, was wir leisten können und was nicht. Und ein Satz zur Ehrlichkeit: Wir verkaufen Ihnen keine Adresse, mit der Sie berufsrechtlich in Schwierigkeiten kommen. Das ist der Grund, warum diese Seite so aussieht, wie sie aussieht.